1) Die Kosten für die erbrachten Leistungen werden nach der zur Zeit gültigen "Gebührenordnung für Tierärzte" (GOT) vom 08.07.2008 berechnet.
2) Neben diesen Gebühren ist ein "Wegegeld" (§9 GOT) zu entrichten:
Dieses beträgt bei Tag je Doppelkilometer
2,30 €, mindestens jedoch 8,60 €.
Bei Nacht (19.00-07.00 Uhr),
an Wochenenden und Feiertagen
3,40 €, mindestens jedoch 11,40 €.
Position 1 und 2 ist jeweils zzgl. 19% MwSt.
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